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Adressat

Grund- und Mittelschule Vilseck
Am Schnellweiher 2
92249 Vilseck

Tel.: 09662 / 70008-13
Fax: 09662 / 40415
E-Mail: sekretariat@schule-vilseck.de

Einwilligung zur Weitergabe von Schülerunterlagen bei Schulwechsel

Einleitungstext

Bitte beachten Sie
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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

früher war es üblich, dass der komplette Schülerakt immer an die künftige Schule weitergegeben wurde. Durch die aktuellen rechtlichen Vorschriften ist für die Weitergabe von Schülerunterlagen teilweise eine gesonderte Einwilligung notwendig. (vgl. § 39 BaySchO)
Bei einem Wechsel an
• eine öffentliche Schule wird der Schülerakt an die neue Schule übergeben. Sollen jedoch auch sonderpädagogische Gutachten und förderdiagnostische Berichte übergeben werden, bedarf es einer Einwilligung.
• eine staatlich anerkannte Ersatzschule werden lediglich Schülerstammblatt und Schullaufbahnbogen an die neue Schule übergeben. Für alle darüber hinausgehenden Unterlagen bedarf es einer Einwilligung.
• alle anderen Schulen dürfen alle Schülerunterlagen nur mit Einwilligung weitergegeben werden.
Die Einwilligung bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt durch die bzw. den Erziehungsberechtigten.
Da die künftige Schule ihre Arbeit nur gut verrichten kann, wenn sie alle Informationen hat, bitten wir Sie hiermit um die Einwilligung zur Weitergabe des kompletten Schülerakts.

Mit freundlichen Grüßen

Erklärung

Erklärung

Hiermit wird die Einwilligung erteilt, dass der komplette Schülerakt an die aufnehmende Schule weitergeleitet werden darf.

Ort, Datum

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