Herzlich Willkommen zur Schulanmeldung an der Grundschule Goldbach!
Zur reibungslosen Abwicklung ist es notwendig vorab, den vollständigen Fragebogen mit sämtlichen Dokumenten auszufüllen und an die Schule zu übermitteln.
Bitte beachten Sie:
Aktuelles Anmelde- und Einschulungsverfahren
(für das Schuljahr 2023/24)
♦ Schulpflicht:
– Alle Kinder, die im vergangenen Jahr im Einschulungskorridor waren oder zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig.
– Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. Juni 2017 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
– Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
♦ Für alle Kinder gilt:
– Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, die Kinder an der zuständigen Sprengelschule anzumelden.
– Die Kinder müssen alle an dem regulären Einschulungsverfahren – auch bei Einschulungskorridor oder Anträge auf eventuelle Zurückstellung - teilnehmen.
♦ Für die Kinder, die vom 1. Juli bis 30. September 2017 (Einschulungskorridor) geboren sind, gilt:
– Die Schule berät die Eltern auf Grundlage der Erkenntnisse aus Anmeldung und Einschulungsverfahren.
– Dabei gibt die Schule eine Empfehlung zur Einschulungsfrage.
– Danach entscheiden die Eltern, ob sie das Kind regulär einschulen lassen oder ob die Einschulung verschoben wird.
– Entscheiden sich die Eltern gegen eine Einschulung, müssen sie dies der Schule bis 11. April schriftlich mitteilen. Zu diesem Termin muss der schriftliche Antrag der Schulleitung vorliegen. Diese Frist ist bayernweit gesetzlich geregelt und kann nicht verlängert werden!
– Ohne Erklärung der Eltern bis zum 11. April ist das Kind im Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundschule Goldbach