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Adressat

Grundschule Taufkirchen
an der Dorfstraße
Dorfstr. 24
82024 Taufkirchen

Tel.: 089 / 6123326
Fax: 089 / 66607260
E-Mail: sekretariat@gstaufkirchen-dorf.de

Erklärung zum Beginn der Schulpflicht für Kinder im Einschulungskorridor

Einleitungstext

Bitte beachten Sie
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Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayEUG ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Kinder nehmen an der Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 BayEUG und am Anmeldeverfahren teil. Die Schulen stehen den Erziehungsberechtigten mit Beratung und Empfehlung zum Zeitpunkt des besten Termins für die Einschulung zur Seite, daneben ist auch eine Beratung durch andere Stellen wie z. B. den Kindergarten möglich.

Danach entscheiden die Eltern frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Schuljahr später schulpflichtig werden soll.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule spätestens bis zum 10. April* schriftlich mitteilen. Anderenfalls wird das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig, wenn nicht ausnahmsweise eine Zurückstellung durch die Schule erfolgt. (§ 2 Abs. 4 GrSO)

Erklärung

Erklärung

Das Kind
Wir wurden dazu beraten durch
 
Ort, Datum

Ort, Datum

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Diese Erklärung muss bis spätestens 10. April*) der Sprengelschule schriftlich vorliegen!

*) Fällt dieser Tag auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, endet die Frist gemäß § 193 BGB i.V.m. Art. 31 Abs. 1 BayVwVfG mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

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